Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import, Röstung und Vertrieb von Kaffeebohnen und Maschinen für die Kaffeezubereitung; das Betreiben von gastronomischen Betrieben; die Lizenzierung von geistigem Eigentum an Dritte; die Eröffnung und der Betrieb von Zweigbetrieben in europäischen Nachbarländern; gastronomische Beratungstätigkeit.