Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption und Entwicklung von Software-Anwendungen mit Prozessstrukturen für den Gebrauch und Einsatz in öffentlichen Behörden zwecks Prozessoptimierung bestehender Strukturen und zur zielgerichteten Digitalisierung von Behörden.
Die Gesellschaft konzipiert und entwickelt Informationsmaterial und führt Unterstützungsmaßnahmen zur Eingliederung von Softwarelösungen sowie damit verbundene Aufträge durch. Die Gesellschaft verwaltet und verwertet Informationen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie ist berechtigt, mit öffentlichen Behörden Rechtsgeschäfte abzuschließen und durchzuführen.