Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Catering-Unternehmens, die Auslieferung von warmen, kalten, internationalen Speisen, Backwaren und Getränken aller Art durch Ausführen von Lieferdiensten und Lieferservice einschließlich Buffetaufbau und Verleih von Geschirr, Küchenutensilien und der Vermittlung von Servicepersonal. Ferner die Erbringung von Planungsdienstleistungen und Durchführung von Veranstaltungen, die Organisation von Eventabläufen und des Servicepersonals.