Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung, Vorbereitung, Entwicklung, Planung, Betreuung und Errichtung von Bauprojekten sowie deren Verkauf im In- und Ausland auf eigenen und fremden Grundstücken für eigene und fremde Rechnung, ferner der An- und Verkauf, die Erschließung, die An- und Vermietung sowie die Verwaltung bebauter und unbebauter Grundstücke und die Durchsetzung aller damit zusammenhängenden Geschäfte, der Handel mit Betonfertigteilen, die Tätigkeiten eines Generalübernehmers sowie der Transport und Abfuhr von Bauschutt.