Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, Schulung und Weiterbildungen, der Erwerb und die Veräußerung und die Verwertung geistigen Eigentums. Die Erstellung, die Eigennutzung, Installierung und der Vertrieb von EDV-Software, sowie die damit verbundenen Geschäftszweige. Die Beratung, Betreuung und Entwicklung von in- und ausländischen Unternehmen in allen unternehmensrelevanten Bereichen, jeweils mit Ausnahme von "Rechts" und Steuerberatung sowie von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetz. Der Kontierungs- und Abrechnungsservice, Buchen laufender Lohn- und Geschäftsvorfälle.