Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Arbeitnehmerüberlassung von Mitarbeitern (m/w/d) nahezu aller Qualifikationen und für jeden Einsatzbereich, insbesondere gewerblich-technische Mitarbeiter (m/w/d), kaufmännisches Personal, Ingenieure (m/w/d), Mitarbeiter (m/w/d) im Gesundheitswesen oder für den Flughafenbetrieb, die Zurverfügungstellung von Master-Vendor- und On-SiteManagement-Lösungen, die Personalrekrutierung, die Direktvermittlung, die Personalübernahme sowie die Personalabrechnung und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte.