Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Ausübung von Management- und Beratungstätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und auch geschäftsführende Tätigkeiten für andere Unternehmen übernehmen, hierzu gehört insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte ausüben, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, wie z. B. nach § 34c GewO oder § 1 KWG.