Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und die Verpachtung von eigenem Grundbesitz sowie die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Rechtsform im eigenen Namen, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit nicht eine Erlaubnis vorliegt.