Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleitungen im Bereich des Kundenvertriebs B2C und B2B, auch für andere Unternehmen, insbesondere die Vermittlung und der Verkauf von Produkten sowie die Beratung und Betreuung von Kunden, durch verschiedene Vertriebskanäle wie Telefon, Internet, Schriftverkehr und Online Shops.