Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, der Erwerb, das Halten und Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen durch Neugründung von Unternehmen oder Investitionen in bestehende Gesellschaften sowie damit verbundene Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Entwicklung und Vertrieb von Software und Hardware sowie Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.