Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften. Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien, grundstücksgleichen Rechten sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.