Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Foto-, Film-, Fernseh- und Multimediaproduktionen, Herstellung und Vertrieb von visuellen und audiovisuellen Medien, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von analogen und digitalen Produkten, Herstellung und der Vertrieb von Merchandising Produkten sowie alle Tätigkeiten die damit jeweils im Zusammenhang stehen.