Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer medizinischen Versorgungszentrums-Träger-Gesellschaft, die mindestens zwei medizinische Versorgungszentren führt, die als Kassenzahnärztliche Vereinigung übergreifende Berufsausübungsgemeinschaften betrieben werden.Der Betrieb der medizinischen Versorgungszentrums-Träger-Gesellschaft nach § 95 SGB V liegt in der ambulanten vertrags- und privatzahnärztlichen und berufsgenossenschaftlichen Versorgung sowie Behandlung von Patienten sonstiger Kostenträger, z.B. Zivildienstleistender.