Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften oder Unternehmen jeder Art und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Aktivitäten sowie Verwaltung eigenen Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie Erbringung von Dienstleistungen aller Art (z.B. administrativer, finanzieller, kaufmännischer, oder technischer Art), insbesondere gegenüber Tochtergesellschaften.