Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Marketing- und Geschäftsstrategien für Gastronomiebetriebe entwickeln, Restaurants gründen und verwalten, Import und Export von hochwertigen kulinarischen Produkten und Zutaten, insbesondere im und für gastronomische Betriebe in Europa.