Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Bau- und Handwerksdienstleistungen, insbesondere die Organisation, die Vermittlung, die Auswahl und Bereitstellung von Subunternehmern für Bauprojekte sowie die Beratung, Unterstützung und Planungsleistungen für Auftraggeber in der Koordination und Durchführung von Bau- und Handwerksleistungen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Durchführung handwerklicher Tätigkeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit diese nicht zulassungspflichtig im Sinne der Handwerksordnung sind.