Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Pflegedienstes, die Erbringung sozialer Dienste sowie die Durchführung konstanter pflegerischer Versorgung eines wechselnden Kreises von pflege- und hilfsbedürftigen Menschen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Darüber hinaus sind zusätzliche Leistungen vorgesehen wie Vermittlung von Begleitdiensten und Transportaufträgen, Beantragung von Hilfsmitteln, Hilfe bei Antragstellungen, Besorgung von Medikamenten usw.; das Betreiben von Einrichtungen für betreutes Wohnen, Tagespflege, Wohngemeinschaften sowie ähnlichen Einrichtungen und zu diesem Zweck auch der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien. Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.