Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Unternehmensberatung, insbesondere die Beratung im Bereich der Steigerung der Energieeffizienz von Heizgeräten-, -systemen und Gebäuden und die Erbringung sonstiger Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeit.