Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, Entwicklung von Software, die Erbringung der dazugehörigen Dienstleistungen und der Betrieb von Online-Plattformen mit nicht genehmigungspflichtigen Waren sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich E-Commerce, ferner Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die im weitesten Sinne geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland.