Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
In erster Linie die Erbringung von Serviceleistungen im Rahmen eines Franchise-Systems im Bereich der Hausverwaltung. Darüber hinaus ist die kommerzielle Beratung und Förderung von Unternehmen in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht. Im Rahmen dieser Förderung und Beratung ist auch eine Beteiligung an anderen Unternehmen denkbar. Auch das eigene Vermögen der Gesellschaft wird verwaltet. Ausgeschlossen sind jedwede Geschäfte, die einer Erlaubnispflicht unterliegen oder einer Genehmigung bedürfen.