Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, darunter insbesondere die Entwicklung von Software einschließlich der Beschaffung und Überlassung von Software für die Daten- und Informationsverarbeitung oder für Zertifizierungsdienstleistungen; der Im- und Export von sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit IT-Produkten (Hardware, Software) und deren Installation.