Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ein- und Verkauf von Immobilien, Sanierung von Immobilien, Erstellung bzw. Umbau von Immobilien, Projektierung von Bauprojekten, Ein- und Verkauf von Baumaterialien und -maschinen, Handel mit Baustoffen und artverwandten Produkten sowie Beteiligung an Baufirmen.