Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit der KABU Artist Management GmbH & Co. KG, nunmehr mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 61618 B) sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der KABU Artist Management GmbH & Co. KG mit Sitz in Königstein im Taunus, die u.a. das Management und die weltweite Vermarktung der Content Creations und sonstigen unternehmerischen Aktivitäten ihrer Gesellschafter als Einzelperson und/oder als Gruppe zum Gegenstand hat.