Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie alle Tätigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen, soweit keine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht besteht. Das Unternehmen kann auch Dienstleistungen der Unternehmensberatung, der Geschäftsbesorgung und anderen Managementfunktionen, der Weiterbildung und Lehre sowie der Entwicklung und Etablierung neuer Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft erbringen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten.