Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Social Media Marketing, Branding und Graphik-Design, Multimedia- und Video-Produktion, Planung und Einkauf von digitalen Medien, Performance Marketing, Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing, Kreativleistungen, Marketingberatung, Veranstaltungsplanung, Öffentlichkeitsarbeit und Datenauswertung.