Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung, die Vermittlung, die Entwicklung und der Verkauf von nicht erlaubnispflichtigen Produkten in den Bereichen Software und "Software as a Service" sowie die Erschließung strategischer Partnerschaften und in diesem Zusammenhang die Unternehmensberatung, Wartung, Werbung, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, der Betrieb von Internetportalen, Fortbildungen, Leitung von Vertriebsseminaren und Mitarbeiterschulungen, Vertrieb von Schulungskonzepten, Marken und Lizenzrechten.