Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit nichtgenehmigungspflichtigen Waren aller Art, insbesondere Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Getränke, Tabakwaren, Briefmarken, Schreibwaren, Bekleidung und Accessoires, inklusive dem Im- und Export dessen; Betrieb von Cafe's, Bar's, Restaurant's und anderen Einrichtungen dieser Art; Betrieb von Glücksspielautomaten einschließlich dessen Aufstellung; Betrieb von Spätkaufen inklusive der Betrieb von Lottoverkaufsstellen zuzüglich etwaiger dazugehöriger Nebenleistungen.