Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und Entwicklung von Softwarelösungen, die Erbringung von Softwaredienstleistungen und die Erbringung entsprechender Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Softwarelösungen sowie der Verkauf von Produkten, die unter Verwendung der von der Gesellschaft bereitgestellten Softwarelösungen vertrieben werden, und sonstigen digitale und materielle Güter.