Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Führung von Unternehmen, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Unternehmen, insbesondere in Kommanditgesellschaften, und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht im Interesse Dritter.