Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen gegenüber Dritten und eigenen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Beratungsdienstleistungen.