Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Angebote der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe. Dabei wird die Gesellschaft Leistungen und Hilfen entsprechend der in §§ 27 ff. SGB VIII vorgesehenen Maßnahmen, unter anderem Betreuungshilfe, sozialpädagogische Familienhilfe sowie intensive Einzelbetreuung, Heimerziehung sowie betreutes Wohnen, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung und Hilfe für junge Volljährige anbieten. Ziel der Betätigung der Gesellschaft ist die Begleitung und Betreuung der Jugendlichen und jungen Volljährigen auf Grundlage von alternativen Konzepten und innovativen Vorgehensweisen zur Abwendung von Obdach- und Mittellosigkeit, Drogenkonsum, Straffälligkeit und Verschuldung und zur Förderung von Selbständigkeit, Bildung und sozialer Kompetenzen zur Schaffung von individuellen (Zukunfts-)Perspektiven. Hierfür werden die Inhalte und Ziele der einzelnen Hilfen gemeinsam mit den jungen Menschen, den Mitarbeitenden, der zuständigen Fachkraft des Jugendamts sowie gegebenenfalls weiterer hilfebeteiligter Personen entwickelt und stetig an den konkreten Bedarf angepasst. Die Gesellschaft strebt an mit ihrer Arbeit eine Lücke im Jugendhilfesystem zu schließen und Kinder und Jugendliche mit komplexen Bedarfen adäquat und bedarfsorientiert zu betreuen. Zudem wird die Gesellschaft Fortbildungen sowie Schulungen in den vorgenannten Bereichen der Jugendhilfe für Fachkräfte anbieten.