Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung ärztlicher und nicht ärztlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten privatzahnärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere im Rahmen der Zulassung als zahnmedizinisches Versorgungszentrum im Sinne des
§ 95 Abs. 1 SGB V, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang die Bildung von Kooperation mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens.
Gegenstand ist ferner die Verwaltung und Verwertung des eigenen Vermögens.