Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einkauf von Lebensmitteln und Getränken und deren Vertrieb an Gastronomie, Handel und Endkunden, die Weiterverarbeitung bzw. Veredelung von Lebensmitteln sowie der Betrieb einer Lagerhaltung und Logistikleistungen. Dazu gehört insbesondere Ein- und Ausfuhr von Nahrungsmitteln und Getränken nach bzw. aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.