Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen, insbesondere Finanzieren und Verwalten von Beteiligungen, sowie das wirtschaftliche Unterstützen der Beteiligungen. Daneben die Vergabe von Lizenzen und Markenrechten sowie Franchiselizenzen, die Vermarktung und der Verkauf von Internetdomains, die Erbringung von Managementdienstleistungen, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratungsleistung und das Vermieten und Verkaufen von Einrichtungsgegenständen aller Art.