Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Pflege von Kunstsammlungen und die Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges, indem verschiedene Projekte (z.B. Ausstellungen, Konzerte, Festivals) von freischaffenden Künstler*innen, Kulturschaffenden sowie Musiker*innen durch die Bereitstellung von Sachmitteln verwirklicht werden. Damit die Allgemeinheit grundsätzlich Zugang zu den Leistungen hat, legt die Gesellschaft eindeutige und objektive Kriterien (Förder- bzw. Vergaberichtlinien) fest, die die gemeinnützige Zielsetzung und die Offenheit des Zugangs sicherstellen. Ohne öffentliche Unterstützung wäre die Aufrechterhaltung eines breiten Spektrums kultureller Aktivitäten, die in unserer Stadt für Vielfalt sorgen, undenkbar. Dies zu erhalten ist das übergeordnete Ziel der Gesellschaft.