Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erfüllung aller immobilienbezogenen Aufgaben, insbesondere die Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB von Immobilien (bebaute oder unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte), Beleihungswertermittlungen nach dem Pfandbriefgesetz, Portfoliobewertungen, Consultingleistungen (wie u.a. Erstellung von Bautenstandsberichten und Fertigstellungsnachweisen), sowie Plausibilisierungen von Fremdgutachten. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte.