Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen zu Fördermitteln und geförderten Darlehen, welche der Bund und die Europäische Union zur Verfügung stellen. Darüber hinaus führt das Unternehmen die Koordinierung und Beratung mit Geldgebern (Investoren) für den jeweiligen Auftraggeber. Ferner berät das Unternehmen zu energetischen Lösungsansätzen und betreut Gewerbetreibende in ihren Vorhaben.