Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und der Einkauf, Verkauf sowie der Vertrieb von Lebens- und Genussmitteln sowie anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere die Lagerung von gefrorenen oder gekühlten Waren einschließlich verderblicher Lebensmittel und Geräten zur Kühllagerung und Lagerhaltung oder von Gastronomiebedarf als Einzelhändler oder als Großhändler einschließlich Versand sowie Vertriebsformen unter Nutzung neuer Medien.