Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Betrieb von Cafés, Restaurants und sonstigen gastronomischen Einrichtungen; der Import und Export und Handel von Lebensmitteln und Getränken, von Fertig-, Zwischen- und Rohprodukten der chemischen oder kosmetischen Industrie, von Maschinen und EDV für die Industrie und medizinischen Geräten, Medizin und von Dekorations- und Inneneinrichtungsartikeln, von Fliesen- und Panele für Wände, Boden und Decken jeglicher Art, das Ausführen von Dekorationsarbeiten und Vermitteln zwischen Baufirmen und Endkunden bei Bauarbeiten im Haus- und Wohnungsbau; Consulting für Business Relocation, Start-Ups und Produktion; der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Großhandels-, Einzelhandels oder Dienstleistungsunternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeführt.