Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb von Online- und Webinhalten, das Betreiben von Internetseiten und Onlineportalen sowie das Onlinemarketing, die individuelle Softwareentwicklung für speziell kleine und mittelgroße Unternehmen, die digitale Positionierung und der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Praxen von Ärzten, Apothekern. Vermittlung von Programmierungen für Ärzte, Apotheker und Unternehmen im In- und Ausland, jeweils im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland.