Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Bauleistungen, insbesondere meisterfreies Gewerbe nach Anlage B2 der Handwerksordnung, Akustik- und Trockenbau, Kabelverlegen im Hochbau, Einbau genormter Baufertigteile, Holz- und Bautenschutz. Ferner Groß- und Einzelhandel mit Baugeräten, Werkzeugen, Baumaschinen, Arbeitsschutz- und Absperrgeräten.