Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Betreiben von Kunstgalerien (Galerist); Herstellung, Restaurierung und Handel mit Kunstgegenständen und Antiquitäten (Kunsthändler); Kunstberatung; Betreuung, Präsentation und Vermarktung von Künstlern und deren Kunstwerke; Organisation von Veranstaltungen und Ausstellungen; Herstellung und Handel mit Souvenirs, Interieur- und Werbeartikeln.