Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb oder die Eingliederung von Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie das Erbringen von Dienstleistungen für die Beteiligungen gegen Entgelt und die Verwaltung eigenen Vermögens. Ferner die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Management und Absatzförderung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.