Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art an anderen Gesellschaften im eigenen Namen, eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und die Erbringung von Beratungs- und Management-Dienstleistungen für andere Unternehmen, sowie die Übernahme von administrativen Tätigkeiten bei den Tochtergesellschaften.