Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwaltung und Verwerten von Beteiligungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter bei Personengesellschaften, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie die Anlage von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung, insbesondere nach GewO, KWG und KAGB, erforderlich ist.