Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie der Entwicklungszusammenarbeit zur Aufklärung über und weltweiten Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung und -verstümmelung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle und ideelle Förderung i. S. d. § 58 Nr. 1 AO von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur Durchführung von Projekten der Aufklärung, Erziehung und Bildung sowie Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung.