Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Gebäudereiniger, Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden).
Ferner die Baustellenreinigung sowie die Durchführung von Abrissarbeiten und die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen.