Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben einer Website zum Vertrieb von Gutscheinen für Dienstleistungen durch das Ausfüllen von Umfragen sowie die Durchführung anderer Werbeangebote. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis gemäß dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, dem Rechtsdienstleistungsgesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen, sind hiervon nicht erfasst.