Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung anderer Gesellschaften oder von Beteiligungen an diesen Gesellschaften, die Verwaltung derartiger Gesellschaften oder Beteiligungen sowie das Erbringen von Dienstleistungen an diese Gesellschaften jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte