Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb, Import- Export, Groß- und Einzelhandel sowie Internethandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Haushaltswaren, Konsumgütern und Lebensmitteln; Erlaubnisfreie Marketing-, Consulting- und Vermittlungsleistungen für die vorgenannten Bereiche; Erbringung von Leistungen im Bereich Transport, Logistik und Lieferservice mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht vom 3,5 t; Lagerung; die Verwaltung von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland, in eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; An- und Verkauf sowie die Vermietung, Verwaltung und Entwicklung von eigenen Immobilien.